Vorsorge wichtiger
denn je
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Liebe Patientinnen,
lieber Patient,
Vorsorge-Leistungen
gehören unbestritten zu den medizinisch sinnvollsten Leistungen.
Nur auf diese Weise lassen sich Gesundheitsstörungen rechtzeitig
erkennen und behandeln - bevor sie zu einem Problem werden. Wir
empfehlen dringend, die vom Gesetzgeber den gesetzlichen
Krankenkassen vorgegebenen Angebote wahrzunehmen:
- Die Kinderfrüherkennungs-Untersuchungen (U1-U9):
von
Geburt bis zum 6. Lebensjahr durch den Kinderarzt : körperliche und
geistige Entwicklungsstoerungen und Stoffwechselkrankheiten
sollen rechtzeitig erkannt werden.
- Die Jugend-Gesundheits-Untersuchung (U10):
im
12.-15. Lebensjahr durch den Hausarzt oder Kinderarzt : Ziel ist die
Früherkennung von körperlichen, geistigen und sozialen
Risikofaktoren fuer eine Fehlenwicklung in der Pubertät und
von gesundheitsgefährdenden Verhaltensweisen.
- Check-Up: Ab 35 Jahren nur noch alle 3 Jahre (früher alle 2
Jahre) Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und
Diabetes. allerdings kann der Check-Up bereits im Alter
von 18-35 Jahren einmalig wahrgenommen werdern.
- Hautkrebs-Screening: Ab
35 Jahren alle 2 Jahre Früherkennung von Hautkrebs.
- Darmkrebs-Screening: Ab
50-54 Jahren jährlich Stuhltest auf Blut zur Früherkennung
von Darmkrebs. Ab 55 Jahren Stuhltest alle 2 Jahre oder
wahlweise 2 Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren.
- Krebsvorsorge
Frauen: Ab
20-22 Jahren einmalig auf Gebährmutterhalskrebs, jährlich
freeuenärztliche Beratung und Untersuchung, ab 30 Jahren
zusätzlich Brustkrebs-früherkennung, ab 50-70 Jahren alle
2 Jahre Mammographiescreening.
- Krebsvorsorge
Männer: Ab
45 Jahren jährlich Krebsfrüherkennung der Prostata und des
äußeren Genitals.
- Bauchaortenaneurysma-Sceening Männer: Ab 65
Jahren einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur
Früherkennung einer gefährlichen Erweiterung der
Bauchschlagader.
- Impfungen für
alle: Herstellung
bzw. alle 10 Jahre Auffrischung des Impfschutzes der
Standard-Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten
und Kinderlähmung
- Grippe-Impfung: Ab
60 Jahren sowie für gefährdete Personen jährlich mit
aktualisiertem Impfstoff.
- Pneumokokkenimpfung: Ab 60 Jahren
einmalig.
- Herpes-Zoster-Impfung: Ab 60 Jahren
zweimalig im Abstand von 2-6 Monaten gegen Gürtelrose
Zugegeben, bereits diese kleine
Zusammenstellung erscheint manchem komplex und
unüberschaubar. Deshalb scheuen Sie sich nicht uns
anzusprechen. Wir beraten Sie gerne, auf welche
Leistungen Sie Anspruch haben.
Der Umfang der Vorsorgentersuchungen ist in der
gesetzlichen Krankenversicherung exakt definiert und begrenzt.
Damit ist der Wert solcher Untersuchungen sehr eingeschränkt.
Der Versicherungsschutz, den Ihnen Ihre Krankenversicherung
bietet, beschränkt sich auf medizinisch notwendige und
wirtschaftlich vertretbare Leistungen. Das entspricht aber bei
weitem nicht mehr den heutigen Möglichkeiten. Im Rahmen der
Begrenzungen und Erstattungen ärztlicher Leistungen besteht kein
Spielraum mehr für wünschenswerte Zusatzuntersuchungen. Deshalb
dürfen nach den gesetzlichen Vorgaben Wunschleistungen nicht auf
Chipkarte erbracht werden.
Individuelle
und sinnvolle Wunschleistungen möchten wir Ihnen aber nicht
vorenthalten. Die Medizin kann manchmal mehr für Ihre Gesundheit
tun, als die gesetzliche Krankenversicherung finanzieren kann.
So ist es möglich, die Aussagekraft einer Vorsorgeuntersuchung
z.B. durch ein EKG, eine Ultraschall-Untersuchung oder
ergänzende Blutwerte deutlich zu erhöhen. Fragen Sie uns, welche
Leistungen für Sie persönlich sinnvoll sind und welche Kosten
dabei entstehen.
Weiteres
erfragen Sie bitte bei Ihrem Kücknitzer Arzt |
Fit und gesund bleiben!
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